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Der groesste juristische Print-Online-Verlag fuer Rechtsprechung, Normen und Aufsaetze. Mit exklusiven Inhalten, immer aktuell und unentbehrlich fuer den professionellen Einsatz in Ausbildung und Praxis.
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Versicherungspflichtgrenze Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der [ gesetzlichen Krankenversicherung ] (GKV) unterliegen. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2007 bei 47.700 Euro oder 3.975 Euro pro Monat. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2007 beträgt diese 42.750 Euro (3.562,50 Euro monatlich).
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Versicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert sich hauptsächlich über Beiträge ihrer Mitglieder und der Arbeitgeber. Hinzu kommen Zuzahlungen und Eigenanteile sowie Steuermittel für versicherungsfremde Leistungen. Die Höhe der Beiträge wird in Abhängigkeit vom monatlichen Bruttoeinkommen prozentual berechnet. Familienangehörige müssen in der GKV keine eigenen Beiträge zahlen: Anders als bei [ privaten Krankenversicherungen ] sind sie mitversichert. Die Höhe der Beitragssätze wird von den Krankenkassen festgelegt. Mit Ausnahme des zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9 prozent müssen Mitglieder ihre Beitrage nicht alleine tragen: Im Grundsatz zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Dies entspricht dem Prinzip der [ paritätischen Finanzierung ].
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Gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das Herzstück des Sozialstaats und der älteste Zweig der Sozialversicherung. Die GKV sorgt dafür, dass bei uns jeder Versicherte, der krank wird, unabhängig von Alter und Einkommen die medizinische Versorgung bekommt, die er braucht. In den [ Krankenkassen ] der GKV sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichert. Die Mitglieder der GKV sind entweder pflichtversichert, oder, wenn zum Beispiel ihr Arbeitsentgelt über der [ Versicherungspflichtgrenze ] liegt, freiwillig versichert. Innerhalb der GKV kann jedes Versicherungsmitglied ohne Rücksicht auf Berufs- oder Betriebszugehörigkeiten die Krankenkasse frei wählen. Das gilt seit dem 1. April 2007 auch für die Bundesknappschaft und wird ab dem 1. Januar 2009 auch für die Seekasse gelten. Der Zugang zu diesen beiden berufsständischen Krankenkassen war bislang beschränkt. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung behält wegen ihrer besonderen Finanzierungsbedingungen vorerst ihren Sonderstatus und kann nicht frei gewählt werden.
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Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Seit Januar 2002 können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen. Danach sind sie 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden, außer diese Kasse erhöht Beiträge erhöht. Da in den letzten Jahren viele Kassen ihre Beiträge erhöht haben und viele, wegen der absehbaren Überlastung der gesetzlichen Krankenkassen eine ausgegliederte private Absicherung von Lebensrisiken warnen möchten, überlegen sich nun immer mehr gesetzlich Krankenversicherte, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.
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