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Weitere begünstigte Antriebsarten Bei der Verwendung alternativer Kraftstoffe (z. B. Erdgas, Autogas LPG CNG oder Rapsöl) und bei Hybridfahrzeugen gelten die vorgenannten Regelungen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Otto und Diesel) entsprechend. Zusätzliche Begünstigungen sind nicht vorgesehen. Pkw, die ausschließlich über einen Antrieb durch Elektromotor verfügen, der überwiegend aus mechanischem oder elektrochemischem Energiespeicher gespeist wird, sind ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für fünf Jahre steuerbefreit. Nach Ablauf der Befreiung gelten Steuersätze je angefangene 200 kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht (bis 2000 kg: 11,25€/ über 2 000 kg bis 3 000 kg: 12,02 €/über 3 000 kg bis 3 500 kg: 12,78 €). Die Steuer wird auf die Hälfte des stufenweise berechneten Betrags ermäßigt.
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