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Aus grundsätzlichen Erwägungen war der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland bis 2003 ausdrücklich untersagt. Das Verbot wurde erst Ende der 1990er Jahre in das Apothekengesetz aufgenommen. Eine Verfassungsbeschwerde zweier deutscher Apotheker[7] wurde Ende 2003 zum Anlass genommen, den Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland für Apotheken ab 1. Januar 2004 freizugeben. Gleichzeitig entfiel die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zwar stellte der Europäische Gerichtshof kurz darauf fest, dass eine Einschränkung des Versandhandels zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat der EU rechtens sei, was jedoch die generelle Aufhebung des Versandhandelverbotes für Arzneimittel in Deutschland nicht weiter beeinflusste. 1 bookmark(s) - Sortieren nach: Datum ↓ / Titel / - Bookmarks from other users for this tag
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